· Fachbeitrag · Anwaltsvertrag
Kfz-Werkstatt als Mandatsvermittler?
(AG Bad Segeberg 13.11.14, 17a C 185/13, Abruf-Nr. 144604) |
Entscheidungsgründe/Praxishinweis
Die Entscheidung betrifft den im Rahmen der anwaltlichen Akquise interessanten Fall, dass ein Rechtsanwalt das Mandat eines Unfallgeschädigten übernimmt, dem er von einem Reparaturbetrieb empfohlen wurde. Die Empfehlung wird nach dem unbestrittenen Vortrag immer ausgesprochen, wenn auf der Unfallgegnerseite eine Versicherung steht, die als nicht sehr regulierungsfreundlich bekannt sei. Der Rechtsanwalt hatte in dem Kfz-Reparaturbetrieb entsprechende Vollmachtsformulare „deponiert“. Das AG wertet die Unterzeichnung einer solchen Vollmacht als Angebot auf Abschluss eines Rechtsanwaltsvertrags, das der Rechtsanwalt mit seinem Tätigwerden annahm. Als es zum Bezahlen ging, rügte der Mandant diese Vorgehensweise und macht die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags mit Dienstleistungscharakter, §§ 675, 611 BGB, geltend.
Das AG stellt fest, dass ein solches Vorgehens weder gegen §§ 1, 2 BRAO verstößt und standeswidrig ist, noch eine Sittenwidrigkeit angenommen werden kann. Eine abweichende Beurteilung bedarf der Feststellung weiterer Anhaltspunkte, aus denen sich ergibt, dass der Rechtsanwalt in gewolltem Zusammenwirken mit dem Reparaturbetrieb tatsächlich auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht auf Veranlassung und im Interesse des Mandanten tätig werden sollte (BGH NJW 06, 2910 für ein Mietwagenunternehmen). Dafür gab es im konkreten Fall keine Anhaltspunkte. Für unerheblich hat es das AG auch angesehen, dass der Kfz-Reparaturbetrieb möglicherweise gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen hat. Das lasse den Vertrag mit dem Rechtsanwalt unberührt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig