05.12.2019 · Fachbeitrag · Anwaltsvertrag
Vorsicht bei Fällen mit Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung
| Soll zu einer beabsichtigten Rechtsverfolgung eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden, ist dies in der Regel dahingehend zu verstehen, dass bei verweigerter Deckungszusage zunächst kein weitergehender Anwaltsvertrag zustande kommt. |
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