07.04.2017 · Fachbeitrag · Anwaltswechsel
Vertrag ist Vertrag und sichert die Vergütung
| Ein grundloser Anwaltswechsel vor der Bewilligung von PKH/VKH stellt eine treuwidrige Bedingungsvereitelung entsprechend dem Rechtsgedanken von § 162 BGB dar und begründet einen Anspruch auf Schadenersatz. |
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