08.04.2016 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Zeitmoment reicht für Verwirkung nicht aus
| An eine Schlussrechnung ist der Architekt nur gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann. |
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