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  • 01.08.2014 · Fachbeitrag · Architektenvertrag

    Nicht immer ist automatisch die HOAI einschlägig

    | Grundsätzlich schließt jeder, der die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, zumindest stillschweigend einen Architektenvertrag ab. Daher muss er damit rechnen, an den Architekten eine Vergütung zu zahlen. Besonders gilt dies, wenn die Leistung mit einem Arbeitsaufwand oder Kosten verbunden ist. Denn derartige Leistungen werden regelmäßig nicht unentgeltlich erbracht. Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach der HOAI. |