28.10.2014 · Fachbeitrag · Arztrecht
Kostenaufklärung nicht vernachlässigen
| Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Fall seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. |
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