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  • 28.10.2014 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Kostenaufklärung nicht vernachlässigen

    | Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Fall seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. |