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  • 04.07.2013 · Fachbeitrag · Aufklärungspflicht

    Welche Mieteinnahmen können erwartet werden?

    | Vermitteln die vom Verkäufer eines Hausgrundstücks angegebenen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund besonderer Umstände ein falsches Bild über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks, muss er den Käufer über diese Umstände aufklären, wenn sie für dessen Kaufentschluss erkennbar von Bedeutung sind. |