· Fachbeitrag · Aus dem Schuldnerforum
Können durch Schwarzfahren Inkassokosten entstehen?
| In den Schuldnerforen beschweren sich viele Schuldner über die gegen sie geltend gemachten Ansprüche. FMP geht solchen Schuldnerbeschwerden nach und unterzieht sie einem „Faktencheck“. So wissen Sie, wie Sie auf entsprechende Einwände reagieren müssen. In dieser Ausgabe: das erhöhte Beförderungsentgelt und wie Rechtsdienstleister es beitreiben. |
1. Das fragt der Schuldner
Ein Schuldner berichtete über seinen Fall wie folgt: „Schwarzfahren kostet 60 EUR. Wenn man den Zahlungstermin verstreichen lässt, sind es mit Inkasso-Gebühren schon rund 120 EUR. Ist das verhältnismäßig, oder verstößt das gegen die Schadensminderungspflicht? Welchen Spielraum haben die Eintreiber, und was regelt das Gesetz? Und überhaupt: Ich kann ohnehin nicht zahlen.“
2. Erhöhtes Beförderungsentgelt
Wer den ÖPNV benutzt und in einen Bus, eine S- oder U-Bahn oder eine Metro einsteigt, schließt einen konkludenten Beförderungsvertrag ab und ist verpflichtet, - vor oder bei dem Einstieg ‒ das Beförderungsentgelt zu entrichten. Wer bewusst hiergegen verstößt, begeht nicht nur eine vertragliche Pflichtverletzung, sondern auch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 265a StGB (vgl. hierzu BGH NJW 09, 1091).
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