· Fachbeitrag · Bankrecht
Grobe Fahrlässigkeit eines Anwaltes beim Phishing-Angriff
| Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung telefonisch frei, handelt er grob fahrlässig. |
Die Bank schuldet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (6.12.23, 3 U 3/23, Abruf-Nr. 240754) in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags. Der Bankkunde ‒ ein Rechtsanwalt und Steuerberater in einer internationalen Sozietät ‒ führt bei der beklagten Bank ein Girokonto und forderte erfolglos die Erstattung der Überweisung von 49.999,99 EUR.
MERKE | Das Gericht stellt darauf ab, dass angesichts der fortlaufenden Warnungen der Banken vor Phishing-Mails und der öffentlichen Diskussion hierüber der Kunde spätestens bei der telefonischen Aufforderung Sicherheitsmerkmale preiszugeben, misstrauisch werden muss. Dies gelte auch, wenn der äußere Rahmen der besuchten Website vertraut erscheint. |