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  • 04.04.2023 · Fachbeitrag · Bankrecht

    Zustimmung zur Änderung der AGB durch aktive Kontonutzung

    | Die Zustimmung zu aktualisierten allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang kann nicht dadurch herbeigeführt werden, dass die Verbraucher nur eine Überweisung tätigen (beleghaft, am SB-Terminal, telefonisch oder online), die Girocard (Debitkarte) oder Mastercard/Visacard (Kreditkarte) am Geldautomaten oder beim bargeldlosen Bezahlen einsetzen oder gegen einen Rechnungsabschluss, nach dessen Zugang keine Einwendungen innerhalb von sechs Wochen erheben und so den Rechnungsabschluss genehmigen. |