Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.08.2016 · Fachbeitrag · Bauprozess

    Prozesserfolg nicht durch Privatgutachterkosten entwerten

    | Bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen erfordert es im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen. |