02.08.2016 · Fachbeitrag · Bauprozess
Prozesserfolg nicht durch Privatgutachterkosten entwerten
| Bloßer Argwohn des Bauherrn gegenüber Umfang und Inhalt der Bauleistungen erfordert es im Vorfeld einer allenfalls denkbaren Zahlungsklage des Bauunternehmers nicht, einen privaten Bausachverständigen zu beauftragen. |
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