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  • 26.07.2023 · Fachbeitrag · Baurecht

    Leistungsverweigerungsrecht nach Vertragskündigung

    | Der Besteller hat gegen den Werkunternehmer aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt noch ein (vorübergehendes) Leistungsverweigerungsrecht im Hinblick auf die Werklohnforderung aus dessen Schlussrechnung über erbrachte Teilleistungen, wenn er selbst das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt hat, also vor endgültiger Fertigstellung und Abnahme des Werks. |