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  • 07.09.2016 · Fachbeitrag · Bauvertrag

    Umfang der Vertragserfüllungsbürgschaft

    | Vereinbaren die Parteien, dass die Auftragnehmerin eines Bauvertrags eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von zehn Prozent der Auftragssumme stellen muss, weicht dies nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 S. 1 BGB ab. |