04.12.2017 · Fachbeitrag · Beweislast
Primäre und sekundäre Beweislast beim Filesharing
| Eine die tatsächliche Vermutung eigener Täterschaft ausschließende Nutzungsmöglichkeit Dritter ist anzunehmen, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde. Dann trifft den Inhaber des Internetanschlusses jedoch eine sekundäre Darlegungslast. |
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