· Fachbeitrag · Beweisrecht
Steuervorteile: Schadenersatz in Anlagefällen
| Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadenersatzprozess des Anlegers nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, aufgrund derer dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben ( BGH 1.3.11, XI ZR 96/09, Abruf-Nr. 111398 ). |
PRAXISHINWEIS | Der Geschädigte muss also darlegen und beweisen, dass er die ihm zufließende Schadenersatzleistung versteuern muss. Die Umstände, die begründen, dass gleichwohl noch Steuervorteile bleiben, muss dagegen der Schädiger darlegen und beweisen. Da der Anlageberater bzw.- vermittler die Vermögensverhältnisse des Anlegers kennt, ist ihm dies auch möglich und zumutbar. |
Die Durchsetzung des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt.