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  • 02.01.2017 · Fachbeitrag · Darlehensrecht

    Bei Bankbearbeitungsentgelten muss differenziert werden

    | Ein in einem Unternehmensdarlehensvertrag formularmäßig vereinbartes Bearbeitungsentgelt hält der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand. |