04.12.2017 · Fachbeitrag · Darlehensrecht
Kündigung bei Vermögensverschlechterung
| Der Umstand, dass es ein Schuldner zur Zwangsvollstreckung kommen lässt, liefert einen deutlichen Hinweis dafür, dass die Ursache für die ausgebliebene Erfüllung nicht nur in einer fehlenden Zahlungsbereitschaft, sondern in der fehlenden Flüssigkeit der Mittel zu suchen ist und rechtfertigt auf dieser Grundlage die Kündigung eines Darlehens. |
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