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  • 04.04.2018 · Fachbeitrag · Darlehensrecht

    Vorsicht bei Nebenkosten

    | Eine Klausel in Immobiliendarlehensverträgen, dass der Verbraucher bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens 300 EUR an Verwaltungsaufwand zahlen muss, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und ist unwirksam. |