10.03.2025 · Fachbeitrag · Datenschutz
Grundlage der Einmeldung von Forderungen
| Die Rechtmäßigkeit der Einmeldung rückständiger Forderungen an eine Wirtschaftsauskunftei (hier: SCHUFA) bestimmt sich nach Art. 6 DS-GVO. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig