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  • 01.09.2023 · Fachbeitrag · Datenschutzrecht

    Schadenersatzanspruch bei einem Verstoß gegen die DS-GVO

    | Art. 82 Abs. 1 DS-GVO ist dahin auszulegen, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. |