· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Pfändung des Gesellschaftsanteils mit Hürden
| Ein Leser schilderte uns einen Fall aus dem Bereich der Verwertung eines gepfändeten GmbH-Anteils, der in der Praxis häufig vorkommt und praktische Probleme verdeutlicht. Der folgende Beitrag zeigt, wie diese Probleme zu lösen sind. |
1. Problem
Der Schuldner ist Gesellschafter einer GmbH. Der Gläubiger hat dessen Gesellschaftsanteile und Kündigungsrecht gepfändet. Jetzt will er vom Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Gesellschaft mit der Kündigung nicht aufgelöst, sondern von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt wird. Der Gesellschafter ist nach seiner Wahl verpflichtet, den Gesellschaftsanteil an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder einen von der Gesellschaft zu benennenden Dritten abzutreten oder die Einziehung des Anteils zu dulden. Die Auflösung und anschließende Liquidation der Gesellschaft erfolgt nur, wenn der Gesellschaftsanteil nicht wie beschrieben übernommen wird. Der Anteil des kündigenden Gesellschafters ist nach dem Stuttgarter Verfahren zu bestimmen.
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