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  • 02.06.2022 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Signaturprüfung muss allein der Rechtsanwalt durchführen

    | Beim Signieren eines für Rechtsmittel oder Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das Dokument zuvor sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. |