04.10.2024 · Fachbeitrag · Erbrecht
Erbausschlagung durch einen Betreuer
| Die Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Betreuer tritt nach dem seit 1.1.23 in Kraft getretenen § 1858 Abs. 3 S. 2 BGB mit Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses des Betreuungsgerichts ein. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig