04.10.2019 · Fachbeitrag · Erbrecht
Unbeachtlicher Motivirrtum bei der Erbausschlagung
| Beruht die Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen, auf bewusst ungesicherter, also spekulativer Grundlage, berechtigt eine später sich herausstellende Werthaltigkeit des Erbes mangels eines rechtlich relevanten Irrtums den Ausschlagenden nicht zur Anfechtung seiner Erklärung. |
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