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  • 04.01.2018 · Fachbeitrag · Ersatzzustellung

    Nur am tatsächlichen Wohnort kann zugestellt werden

    | Eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird. |