03.04.2020 · Fachbeitrag · Fitnessverträge
So schnell kommt man aus einem Vertrag nicht heraus
| Allein die Behauptung, aus gesundheitlichen Gründen an der Nutzung des Fitnessstudios gehindert gewesen zu sein, genügt nicht für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 BGB. |
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