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  • 05.02.2019 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Auch die Provision zählt zum Flugpreis

    | Der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Flugs geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, schließt die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens grundsätzlich ein. Ausnahme: Die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt. |