04.11.2024 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Personalmangel bei der Gepäckverladung
| Bei einem Mangel an Personal bei dem für die Gepäckverladung in die Flugzeuge verantwortlichen Flughafenbetreiber handelt es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. |
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