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  • 02.08.2024 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Reisegutschein statt Barerstattung

    | Im Fall der Annullierung eines Fluges durch das ausführende Luftfahrtunternehmen ist davon auszugehen, dass der Fluggast sein „schriftliches Einverständnis“ mit einer Erstattung der Flugscheinkosten in Form eines Reisegutscheins erteilt hat, wenn er auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein Online-Formular ausgefüllt und darin diese Erstattungsmodalität unter Ausschluss der Auszahlung eines Geldbetrags gewählt hat. |