02.09.2024 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Wetterbedingte (Teil-)Annullierung von Flügen
| Zum Beweis, dass bei einer wetterbedingten allgemeinen Reduzierung der Flugrate eine Annullierung eines einzelnen Flugs auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-VO zurückgeht, muss das Luftfahrtunternehmen im Rahmen der ihm zumutbaren Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen beweisen, dass unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtheit der Fluggäste die Annullierung gerade dieses Flugs für diese hinnehmbar war. |
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