24.10.2014 · Fachbeitrag · Flugrechte
Vorkasse ist nicht nur sinnvoll, sondern auch zulässig
| Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie, die die Bezahlung des Flugpreises in voller Höhe bei Buchung durch den Kunden vorgibt, verstößt nicht gegen § 309 BGB, da das Interesse der Fluglinie an einer solchen Regelung das Interesse des Kunden überwiegt. |
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