05.12.2018 · Fachbeitrag · Forderungseinziehung
Aufgetauchtes Vermögen der gelöschten GmbH
| Hat das Registergericht für eine gelöschte GmbH für nach deren Löschung aufgefundenes Vermögen einen Nachtragsliquidator bestellt und dessen Wirkungskreis auf diese Vermögenswerte beschränkt, gehört es nicht zu seinen Aufgaben, die gelöschte GmbH als werbende Gesellschaft wiederaufleben zu lassen. |
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