02.06.2022 · Fachbeitrag · Forderungseinziehung
Zahlungsmotivation schaffen: Was einmal im Grundbuch steht, bleibt für immer dort
| Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts. |
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