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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Ergänzende Vertragsauslegung einer Indexklausel im Gewerbemietvertrag

    |Mit Urteil vom 7.11.12 hat der BGH entschieden: Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass bei einer bestimmten prozentualen Veränderung des „Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland“ die Miete zu ändern ist, entsteht durch den Wegfall dieses Index eine Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss (XII ZR 41/11, Abruf-Nr. 123869 ). |

     

    Die Entscheidung ist im Anschluss an ein Senatsurteil vom 4.3.09 ergangen (XII ZR 141/07, ZMR 09, 591). Der BGH weiter: Jedenfalls wenn der der Anpassung zugrunde liegende Zeitraum ab dem 1.1.00 beginnt, entspricht es dem Interesse der Vertragsparteien, für die automatische Anpassung der Miethöhe auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex bereits ab dem Basisjahr 2000 abzustellen.

    Quelle: ID 37381940