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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs des anwaltlichen Verfahrenspflegers

    | Der anwaltliche Verfahrenspfleger kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen. |

     

    Dies gilta aber nur, soweit der Verfahrenspfleger im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten erbringen muss, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (BGH 27.6.12, XII ZB 685/11, Abruf-Nr. 122327). Die Entscheidung ist im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 17.11.10, XII ZB 244/10, FamRZ 11, 203, ergangen.

     

    Achtung: Der o.g. Aufwendungsersatzanspruch erlischt gemäß § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.

    Quelle: ID 34898420