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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Kein Vorteilsausgleich bei Steuermehreinnahmen

    | Mit Urteil vom 10.7.14 hat der BGH entschieden (VII ZR 67/13, Abruf-Nr. 142466 ): Hat ein Land gegen einen Werkunternehmer einen Schadensersatzanspruch aus Verzug, weil es eine aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung der Umsatzsteuer eingetretene Mehrbelastung nach der vertraglichen Vereinbarung zu tragen hat, stellen die damit verbundenen Steuermehreinnahmen keinen im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnenden Vermögensvorteil dar. |

     

    Die Entscheidung ist im Anschluss an das Urteil des BGH 18.3.014, VI ZR 10/13, sowie an sein Urteil vom 14.9.04, VI ZR 97/04, NJW 04, 3557, ergangen.

    Quelle: ID 42909676