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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Rechtsweg für Streitigkeiten mit selbstständigem Handelsvertreter

    | Der BGH hat aktuell entschieden: Ein selbstständiger Handelsvertreter, dem verboten ist, für Konkurrenzunternehmer tätig zu sein, und der eine anderweitige Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang seiner Anzeige und Vorlage von Unterlagen über diese Tätigkeit aufnehmen darf, ist kein Einfirmenvertreter kraft Vertrags im Sinne des § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB (BGH 18.7.13, VII ZB 27/12, Abruf-Nr. 132732 ). |

     

    Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist daher der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

    Quelle: ID 42351889