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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Regelung zur Bezirksprovision sind dispositiv

    | Mit Beschluss vom 24.4.14 hat der BGH entschieden (VII ZR 163/13, Abruf-Nr. 141540 ): Die gesetzlichen Regelungen über die Bezirksprovision sind in den allgemeinen Grenzen dispositiv. |

     

    Aus Art. 7 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12.86 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbstständigen Handelsvertreter (ABl. EG Nr. L 382 S. 17) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Quelle: ID 42711552