Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Verweigerung des Werklohns durch den Hauptunternehmer

    | Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht (BGH 6.9.12, VII ZR 72/10, Abruf-Nr. 123140 ). |

     

    Es entspricht ganz überwiegender Auffassung und der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass die Schadenersatzpflicht durch den Schutzzweck einer Norm begrenzt wird. Eine Haftung besteht nur für die äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (BGH NJW 12, 2024; BauR 10, 1585; NJW 05, 1420; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., vor § 249 Rn. 29). Der geltend gemachte Schaden muss in einem inneren Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage stehen. Das kann auch der Fall sein, wenn der Schaden durch eine vertragswidrige Handlung eines Dritten entsteht (BGHZ 106, 313, 316 ff.). Ein „äußerlicher“, gleichsam „zufälliger“ Zusammenhang genügt dagegen nicht. Insbesondere ist Zweck vertraglicher Haftung nicht, den Geschädigten von seinem allgemeinen Lebensrisiko zu entlasten (BGH 11.1.05, X ZR 163/02). Insoweit ist eine wertende Betrachtung geboten (BGH VersR 88, 1273; VersR 03, 1128; NJW 86, 1329).

     

    Hiernach ist es nicht gerechtfertigt, die eingetretene Verzögerung bei der Durchsetzung des Werklohnanspruchs der Beklagten gegen den Auftraggeber der Fertigstellungsverzögerung der Klägerin zuzurechnen und sie hierfür haften zu lassen.

    Quelle: ID 36241020