· Nachricht · Forderungsrecht
Wann liegt ein eindeutiges Provisionsverlangen des Immobilienmaklers vor?
| Der BGH musste sich mit der Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers befassen, der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter „Immobilienscout24“) mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent“ anbietet (3.5.12, III ZR 62/11, Abruf-Nr. 121709). |
Quelle: ID 34138040