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  • · Nachricht · Forderungsrecht

    Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?

    | Häufig müssen sich Mandanten mit zwar vertretbaren, aber letztlich unbegründeten Ansprüchen Dritter auseinandersetzen. Löst dies beim Mandanten einen Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr entstehenden Rechtsanwaltsgebühren aus? Nicht ohne Weiteres - sagt das AG Köln (8.6.11, 119 C 57/11). |

     

    Eine Ersatzpflicht besteht laut AG vor allem nicht, wenn der geltend gemachte Anspruch rechtlich vertretbar ist. Ergänzend weist es darauf hin, dass eine Ersatzpflicht für Rechtsanwaltsgebühren desweiteren voraussetzt, dass die Inanspruchnahme eines Anwalts erforderlich und zweckmäßig war. Streitig sind hier häufig „einfach gelagerte Fälle“ Für diese stellt das AG klar: Die o.g. Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit ist hier nur zu bejahen, wenn der betroffene Mandant geschäftlich ungewandt ist oder die Schadenregulierung verzögert wird.

    Quelle: ID 32399160