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  • 04.10.2019 · Fachbeitrag · Geldwäsche

    Bürokratie mit viel Aufwand und hohem Haftungsrisiko

    | Der Geldwäschebeauftragte muss Verdachtsfälle einer Geldwäsche „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern den zuständigen Behörden melden. Sinn und Zweck der Verdachtsmeldung ist es, Geldwäscheverdachtshandlungen möglichst noch vor der Durchführung unterbinden zu können. |