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  • 02.12.2021 · Fachbeitrag · Gerichtsstand

    Bei Abtretung erlischt der Verbrauchergerichtsstand

    | § 215 VVG ist auf andere Personen als den Versicherungsnehmer nicht anwendbar, auch wenn der berechtigte Insolvenzverwalter den Anspruch aus dem Versicherungsvertrag abgetreten hat. |