03.11.2017 · Fachbeitrag · Gesamtschuldner
Verletzung von Beratungspflichten durch Kreditinstitute
| Zwei Beklagte sind Streitgenossen, wenn sie aus einem im Wesentlichen einheitlichen tatsächlichen und rechtlichen Grund in Anspruch genommen werden. Das kann für eine Bank und ihre Vertreterin zutreffen, die dem Kläger einen Schaden ersetzen sollen, der im Zusammenhang mit einem fehlerhaft geführten Beratungsgespräch entstanden sein soll. |
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