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  • 10.05.2017 · Fachbeitrag · Geschäftsraummiete

    Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage nebeneinander

    | Liegen die Voraussetzungen einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 S. 1 BGB nicht vor, kann die Kündigung gleichwohl auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützt werden, weil diese Vorschriften neben § 543 Abs. 1 S. 1 BGB anzuwenden sind. |