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  • · Nachricht · Gewaltschutzgesetz

    Vergütung für alleinige Nutzung der Ehewohnung

    | Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist (BGH 18.12.13, XII ZB 268/13, Abruf-Nr. 140294 ). |

     

    Mit dieser Entscheidung führt der Senat seine Rechtsprechung fort (15.2.06, XII ZR 202/03, FamRZ 06, 930).

    Darüber hinaus stellt er klar: Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (insoweit Aufgabe von Senatsurteil 8.5.96, XII ZR 254/94, FamRZ 96, 931).

    Quelle: ID 42516492