03.08.2018 · Fachbeitrag · Haftung
Haftung des Liquidators einer GmbH
| Der Liquidator haftet den Gläubigern analog § 268 Abs. 2 S. 1, § 93 Abs. 5 AktG, wenn er eine Verbindlichkeit eines Gläubigers bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens übersieht. |
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