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  • 02.06.2020 · Fachbeitrag · Haftung

    Wann beginnt die Nachhaftung nach § 160 HGB?

    | Im Fall der Herabsetzung des Haftkapitals ist eine vormals begründete Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten analog § 160 HGB auf fünf Jahre begrenzt. Nach dem OLG Hamburg (31.1.20, 11 U 90/19, Abruf-Nr. 215681 ) muss auf einen frühen Fristbeginn geachtet werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Gläubigers von der Herabsetzung des Haftkapitals und nicht erst mit der späteren Eintragung der Herabminderung der Haftsumme in das Handelsregister. |