02.06.2020 · Fachbeitrag · Haftung
Wann beginnt die Nachhaftung nach § 160 HGB?
| Im Fall der Herabsetzung des Haftkapitals ist eine vormals begründete Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten analog § 160 HGB auf fünf Jahre begrenzt. Nach dem OLG Hamburg (31.1.20, 11 U 90/19, Abruf-Nr. 215681 ) muss auf einen fr ühen Fristbeginn geachtet werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Gläubigers von der Herabsetzung des Haftkapitals und nicht erst mit der späteren Eintragung der Herabminderung der Haftsumme in das Handelsregister. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig