03.06.2015 · Fachbeitrag · Handelsvertreter
Sprunghaftung ist unwirksam
| Die vertragliche Regelung im Handelsvertretervertrag, wonach dem Handelsvertreter ein Provisionsanspruch für von ihm vermittelte Zeitschriftenabonnementverträge nur zustehen soll, wenn der Kunde das Abonnement während der festgelegten Sprunghaftungsfrist voll bezahlt hat, ist wegen Verstoßes gegen § 87a Abs. 1 S. 3 HGB i.V.m. § 139 BGB nichtig. |
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