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  • 26.02.2015 · Fachbeitrag · Internetauktion

    Ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund gilt: pacta sunt servanda

    | Das Verkaufsangebot bei eBay ist unter Berücksichtigung von § 9 Nr. 11 und § 10 Nr. 1 S. 5 der eBay-AGB aus der Sicht des an der Auktion teilnehmenden Bieters (§§ 133, 157 BGB) dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. |